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Hauptstadtbeschluss

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Hauptstadtbeschluss Artikel

Buch-Tipp: Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses. (Beiträge zum Parlamentsrecht; BPR 39) Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses. (Beiträge zum Parlamentsrecht; BPR 39)". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch...

Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des deutschen Bundestages vom 20.06 1991 genannt. Demnach sollte zur "Vollendung der Einheit Deutschlands" der Sitz des Bundestages von Bonn nach Berlin verlegt werden.

Mit 337 zu 320 Stimmen wurde beschlossen, dass neben dem Bundeskanzleramt und dem Bundespresseamt auch das

nach Berlin verlegt werden, diese jedoch einen zweiten Dienstsitz in Bonn behalten.

Folgende Ministerien blieben in Bonn, jeweils mit einem zweiten Dienstsitz in Berlin.

Ursprünglich sollten die Ministerien bereits 1995 nach Berlin umziehen, dieser Zeitplan konnte aber nicht eingehalten werden. Stattdessen erging ein Kabinettsbeschluss , im festgelegt wurde, dass der Umzug bis 2000 abgeschlossen sein soll und ein Budget von 20 Milliarden DM nicht überschritten werden darf.

In dieser Zeit fielen grundlegende Entscheidungen, u.a.:

  • Reichstag als ständiger Sitz des Bundestages
  • Die Mehrheit der Bundesministerien zieht nach Berlin um
  • Die Minister haben in Bonn bzw. Berlin einen Zweitsitz
  • Bundespräsidialamt mit Sitz in Berlin

Seit Herbst 1999 nimmt Berlin seine Funktion als Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland wahr.

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